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Die Novelle des Pfandbriefgesetzes – TXS im Dauereinsatz in 2021

Als im April dieses Jahres der Deutsche Bundestag das „Covered Bond Directive“-Umsetzungsgesetz verabschiedet hat, waren die Arbeiten in der TXS längst in vollem Gange. Wir konnten natürlich nicht bis zur letzten Minute der Gesetzesverabschiedung warten, sondern mussten schon im Voraus auf Basis des Referentenentwurfs Themen identifizieren und fachlich analysieren. Alle Beteiligten wussten: Das wird zeitlich eine ganz enge Kiste. Schließlich sehen die Gesetzesänderungen vor, das Pfandbrief-Gesetz an die beschlossene europaweite Covered-Bond-Harmonisierung - gemäß Artikel 2 mit Inkrafttreten am 08. Juli 2022 - anzupassen. Am 01. Juli dieses Jahres ist bereits Artikel 1 in Kraft getreten.

Hoher Aufwand, hohes Ansehen

Uns war immer klar, dass eine solch umfangreiche Gesetzesänderung einen massiven Programmierungsaufwand bedeutet: Analysen, Umsetzung, Tests und Prozesse. Als Marktführer und Anbieter der zertifizierten Standardsoftware für das Pfandbriefgeschäft fühlen wir uns verpflichtet, unseren Kunden und Pfandbriefbanken einen reibungslosen Übergang in die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Unser Ziel: Von der technischen Seite alles dafür zu tun, das weltweit hohe Ansehen, die Solidität und die ausgezeichnete Bonität deutscher Hypothekenpfandbriefe, Öffentlicher Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe zu unterstützen.

Umsetzung durch Scrum und agile Arbeitsweise

In der TXS arbeiten viele Experten und Expertinnen seit Monaten intensiv an diesem Ziel. Vorausgegangen waren umfangreiche Konsultationen mit den Spezialisten des vdp, Diskussionen und Abstimmungen in den Anwenderarbeitskreisen und eine klare Definition der umzusetzenden Arbeitspakete.

Unsere Scrum-Teams befinden sich aktuell in den letzten Sprints der Software- und Produktentwicklung. Durch die agile Arbeitsweise war und ist es uns auch weiterhin möglich, flexibel auf die Anforderungen der Novelle und der Änderungsverordnung zu reagieren. Nach der endgültigen Fertigstellung folgt die übliche Anpassung an die jeweils individuellen Kundensituationen. Die Auslieferungen an die Pfandbriefbanken sind für Februar und März 2022 geplant.

Es geht weiter – die nächsten Novellierungen stehen vor der Tür

Aktuell läuft die Konsultationsphase zur Novelle einiger bedeutender Verordnungen im Pfandbriefgeschäft, auch das erfordert eine enge Abstimmung zwischen dem vdp, den Mitgliedsinstituten und der TXS. Eine erste gemeinsame Stellungnahme wurde an die BaFin versandt, wir durften dabei die technischen Aspekte beleuchten. Und an einem IT-Tool zur „Fälligkeitsverschiebung“ arbeiten wir auch, mehr dazu in Kürze…

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