Die Lösung für Ihre gesetzlichen Vorgaben
Als Pfandbriefbank sind Sie - gemäß § 28 im Pfandbriefgesetz - verpflichtet, Ihre Kennzahlen einmal pro Quartal zu veröffentlichen.
Mit TravoX bieten wir Ihnen einen automatisierten und pflegeleichten Prozess.
automatisiert
Nach nur kurzer Zeit stehen Ihre hochgeladenen vdp Kennzahlen auf Ihrer Webseite zur Verfügung – einfach und ohne Umwege.
übersichtlich
Geben Sie Ihren Investoren einen Überblick über die Kennzahlen als Grafik oder Tabelle und einen guten Einblick über alle Veränderungen in den letzten Jahren bzw. Quartalen.
personalisiert
Machen Sie TravoX zu Ihrer Plattform. Ob Farben oder Ihr Firmenlogo – wir verwenden Ihr Corporate Design.
Entdecken Sie TravoX
Sie möchten TravoX live erleben, die Funktionen kennenlernen und sich so ein besseres Bild verschaffen?
Gehen Sie auf unseren Showroom und entdecken Sie unsere Lösung für Ihre gesetzlichen Vorgaben.
Sie möchten mehr erfahren?
Für Fragen, nähere Informationen, zur Vereinbarung eines Termins oder sonstige Themen steht Ihnen unser Ansprechpartner, Herr Stefan Böther, gerne zur Verfügung.
